AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Stand April 2007
Der Sitz von Feuer & Flamme, Inhaber Uwe Klasing befindet sich in 59192 Bergkamen-Rünthe, Gewerbestr. 39
Preisangaben auf der Web-Seite von Feuer & Flamme unterliegen
saisonalen
Veränderungen und werden in unregelmäßigen
Abständen aktualisiert. Die dort
niedergelegten Preise sind nicht automatisch verbindlich bei
Bestellungen. Für
Bestellungen gilt ausschließlich der zum Zeitpunkt der
Bestellung vereinbarte
Preis. Die im Angebot /bei Bestellung genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrundegelegten Daten
unverändert
bleiben. Es gilt die im Angebot angegebene Zeitspanne für die
Gültigkeit,
längstens jedoch 1 Monat nach Angebotsabgabe. Bei
Aufträgen mit Lieferung und
Rechnungslegung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit
keine
andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Vereinbarung zwischen
Besteller und
Rechnungsempfänger wird stilschweigend vorausgesetzt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Die Lieferung erfolgt -Zugänglichkeit mit PKW und Hänger bzw. Kleintransporter vorausgesetzt - frei Grundstücksgrenze. Das Abladen erfolgt standardmäßig ohne Hilfsmittel, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit der Termin nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde. Bei höherer Gewalt oder bei Umständen die den Auftrag unausführbar machen (z. B. Lieferausfall, Streik) wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Feuer & Flamme ist unter diesen Umständen berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder entsprechend später auszuführen. Schadenersatzansprüche entstehen dem Kunden in solchen Fällen nicht.
c. Versand
Wird eine Ware durch Spedition oder Versandfirma geliefert, geht die Gefahr spätestens beim Verlassen der Fa. Feuer & Flamme auf den Besteller über, das gilt auch für Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
d. Beanstandung / Gewährleistung
Der Empfänger der Lieferung hat sich umgehend vom ordnungsgemäßen Zustand der Lieferung zu überzeugen. Offensichtliche Mängel sind dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen ist Feuer & Flamme nach eigener Wahl zur Nachbesserung /Ersatzlieferung oder Minderung verpflichtet und berechtigt. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung beim Empfänger der Ware eintreten, gehen nicht zu Lasten von Feuer & Flamme.
Holz oder Holzprodukte als Naturprodukte unterliegen naturgemäßen Schwankungen in Qualität und Zusammensetzung. Ein Rechtsanspruch auf ständig gleichbleibende Qualität oder exakte Gewichtseinhaltung kann bei Lieferungen nicht vorausgesetzt werden.
Wird eine Ware im ausdrücklichen Auftrag eines Kunden bestellt, so ist dieser zur Abnahme der Ware verpflichtet, es sei denn, es findet sich innerhalb einer Frist von 10 Tagen ein Ersatzabnehmer zu gleichen Konditionen. Andernfalls muss die bestellte Ware übernommen oder die Differenz zum vereinbarten Preis getragen werden.
f. Fälligkeit und Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis ist in bar bei Lieferung fällig und zu zahlen, oder per Vorkasse. Bis zur Zahlung bleibt die Ware vollständig Eigentum von Feuer & Flamme. Erfolgt eine Lieferung und ist der Lieferempfänger nicht oder nur teilweise zahlungsfähig kann Feuer & Flamme die Übergabe oder vollständige Ablieferung der Ware verweigern. Die Kosten für An- und Abfahrt der Ware trägt der Besteller.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Feuer & Flamme anerkannt worden sind. Außerdem ist sein Rückbehaltungsrecht nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
g. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
Liegt ein von Feuer & Flamme zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Ist Feuer & Flamme zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Feuer & Flamme zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Feuer & Flamme haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder für entgangene Gewinne oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers / Lieferempfängers. Ein Haftungsausschluss gilt in solchen Fällen auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
Ausdrücklich ausgenommen ist die vorstehende Haftungsbeschränkung, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§1, 4 Produkthaftungsgesetz gelten macht.
Sofern eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
a. Preise
Im Falle der Bestellung von Pellets als lose Ware tritt die Firma Feuer & Flamme lediglich als Vermittler auf.
Bei Bestellung / Kauf von Pellets als Loseware gelten verbindlich die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung festgesetzten Preise. Die Preise variieren je nach Mengenabnahme. Bei Aufträgen mit Lieferung und Rechnungslegung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Vereinbarung zwischen Besteller und Rechnungsempfänger wird stilschweigend vorausgesetzt.
Die Lieferung von Loseware erfolgt durch die von der Fa. GEE-Energy GmbH & Co KG beauftragte Transportfirma ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Die Lieferung umfasst das Einblasen. Der Besteller hat zu garantieren, dass die Verbindungsmöglichkeit zwischen LKW und Einblasstutzen eine Länge von 30 m nicht überschreitet. Bei längeren Distanzen und/oder mehrfachen Umlenkungen bzw. Durchmesseränderungen der Leitung kann die Fa. GEE-Energy GmbH & Co KG eine gleichbleibende Qualität des eingeblasenen Produktes nicht garantieren. Kosten die für die Unmöglichkeit der Lieferung entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit der Termin nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde. Bei höherer Gewalt oder bei Umständen die den Auftrag unausführbar machen (z. B. Lieferausfall, Streik) wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Feuer & Flamme ist unter diesen Umständen berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder entsprechend später auszuführen. Schadenersatzansprüche entstehen dem Kunden in solchen Fällen nicht.
c. Beanstandung / Gewährleistung
Der Empfänger der Lieferung hat sich umgehend vom ordnungsgemäßen Zustand der Lieferung zu überzeugen. Offensichtliche Mängel sind dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lieferung liegt bei der Fa. Gee-Energy GmbH & Co KG. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung beim Empfänger der Ware eintreten, können nicht geltend gemacht werden.
Holz oder Holzprodukte als Naturprodukte unterliegen naturgemäßen Schwankungen in Qualität und Zusammensetzung. Ein Rechtsanspruch auf ständig gleichbleibende Qualität oder exakte Gewichtseinhaltung kann bei Lieferungen nicht vorausgesetzt werden.
d. Fälligkeit und Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Der Kaufpreis ist in bar bei Lieferung fällig und zu zahlen, oder per Vorkasse. Bis zur Zahlung bleibt die Ware vollständig Eigentum von Feuer & Flamme. Erfolgt eine Lieferung und ist der Lieferempfänger nicht oder nur teilweise zahlungsfähig kann Feuer & Flamme die Übergabe oder vollständige Ablieferung der Ware verweigern. Die Kosten für An- und Abfahrt der Ware trägt der Besteller.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Feuer & Flamme anerkannt worden sind. Außerdem ist sein Rückbehaltungsrecht nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
g. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
Im Fall der Belieferung durch die Fa. Gee-Energy GmbH gelten die AGB der Fa. GEE-Energy GmbH & Co KG.
Für die Vermietung gilt ausschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegte Preis. Bei Aufträgen mit Rechnungslegung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine Vereinbarung zwischen Besteller und Rechnungsempfänger wird stilschweigend vorausgesetzt.
Zusätzlich zum Mietpreis wird eine Kaution fällig, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes umgehend erstattet wird . Die Ware bleibt vollständig Eigentum von Feuer & Flamme.
b. Übergabe / Lieferung
Die Übergabe der Mietsache erfolgt in gereinigtem und geprüften Zustand.
Eine Lieferung/Rückholung ist nicht automatisch Bestandteil des Überlassungsvertrages und wird gesondert abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Die Lieferung erfolgt -Zugänglichkeit mit PKW und Hänger vorausgesetzt - frei Grundstücksgrenze. Das Abladen erfolgt standardmäßig ohne Hilfsmittel, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit der Termin nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde. Bei höherer Gewalt oder bei Umständen die den Auftrag unausführbar machen (z. B. Lieferausfall, Streik) wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Feuer & Flamme ist unter diesen Umständen berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder entsprechend später auszuführen. Schadenersatzansprüche entstehen dem Kunden in solchen Fällen nicht.
c. Beanstandung / Gewährleistung
Der Empfänger des Überlassungsgegenstandes hat sich umgehend vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Offensichtliche Mängel sind schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen ist Feuer & Flamme nach eigener Wahl zur Nachbesserung /Ersatzlieferung oder Minderung verpflichtet und berechtigt. Mängel an einem Teil der Mietgegenstände berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
d. Fälligkeit und Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Der Mietpreis und die Kaution ist in bar bei Übergabe fällig und zu zahlen, oder per Vorkasse.
e. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
Liegt ein von Feuer & Flamme zu vertretender Mangel der Mietsache vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Ist Feuer & Flamme zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Feuer & Flamme zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Mietpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen.
Mit Übergabe der Mietsache an den Mieter geht die Haftung auf den Mieter über. Wird im Verlauf der vereinbarten Überlassungszeit der Mietgegenstand beschädigt, gleich ob durch den Mieter oder durch Dritte, hat Feuer & Flamme ein Recht auf Ausgleich des Reparaturaufwandes bzw. auf Übernahme der Kosten für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung. Der Mieter ist in jedem Fall zur Kostenübernahme verpflichtet. Wird durch den Ausfall des Mietgegenstandes eine Vertragserfüllung von Feuer & Flamme gegen Dritte nicht möglich, hat Feuer & Flamme ein Recht auf Schadenersatz.
Wird der Mieter oder ein Dritter durch den unsachgemäßen Umgang mit dem Mietgegenstand geschädigt, schließt Feuer & Flamme jegliche Haftung aus.
f. Umgang mit dem Mietgegenstand
Der Mieter verpflichtet sich den Mietgegenstand sachgerecht zu behandeln. Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt in gesäubertem Zustand. Für die Reinigung sind ausschließlich geeignete Mittel zu verwenden. Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Reinigung gehen zu Lasten des Mieters. Sollte eine gründliche Reinigung des Mietgegenstandes erforderlich werden, entstehen dem Mieter hierfür weitere Kosten.
Der Besteller bestätigt mit seiner Bestellung, dass er mit der auftragsbezogenen Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist. Die erfassten Daten werden von Feuer & Flamme im übrigen nicht weitergegeben und nur für firmeneigene Produktinformationen oder für die Bekanntmachung von Sonderaktionen genutzt, sofern der Besteller damit einverstanden ist.
Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.